Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 28. September 2026 – Entwurf für die anwaltliche Prüfung

confacAI ist ein Kleinstunternehmen und nach § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) von dessen Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Wir arbeiten trotzdem daran, das Angebot möglichst barrierefrei zu gestalten, und veröffentlichen diese Erklärung freiwillig.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website confacAI (Startseite, Registrierung, Anmeldung, Rechtstexte) und den Workspace mit den Werkzeugen.

2. Stand der Barrierefreiheit

Das Angebot wurde bisher nicht nach einem anerkannten Standard (EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 AA) geprüft. Bekannt ist:

3. Barrieren melden

Wenn du auf Barrieren stößt oder Inhalte in einer anderen Form brauchst, schreib uns an daniel@confacAI.com. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.