Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 28. September 2026 – Entwurf für die anwaltliche Prüfung
confacAI ist ein Kleinstunternehmen und nach § 3 Abs. 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) von dessen Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Wir arbeiten trotzdem daran, das Angebot möglichst barrierefrei zu gestalten, und veröffentlichen diese Erklärung freiwillig.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website confacAI (Startseite, Registrierung, Anmeldung, Rechtstexte) und den Workspace mit den Werkzeugen.
2. Stand der Barrierefreiheit
Das Angebot wurde bisher nicht nach einem anerkannten Standard (EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 AA) geprüft. Bekannt ist:
- Die Rechtstexte sind schlicht aufgebaut, mit Überschriften gegliedert, ohne Skripte nutzbar und am Handy lesbar.
- Website und Workspace sind auf Deutsch und Englisch verfügbar.
- Der Workspace enthält komplexe Bedienelemente (etwa Timelines, Bildbearbeitung, Drehräder, Ziehen und Ablegen), die mit Tastatur oder Bildschirmleser eingeschränkt oder nicht bedienbar sein können.
- KI-erzeugte Bilder und Videos haben keine automatisch erzeugten Alternativtexte oder Untertitel.
3. Barrieren melden
Wenn du auf Barrieren stößt oder Inhalte in einer anderen Form brauchst, schreib uns an daniel@confacAI.com. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.